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Auf unsere Haltung kommt es an: Aufruf zum Boykott grauer Wettbewerbs- und Vergabeverfahren

31. August 2017

Agencia Brasil - Fotografias (CC BY 2.0)
Agencia Brasil - Fotografias (CC BY 2.0)

Aufruf zum Boykott grauer Wettbewerbs- und Vergabeverfahren durch Architekten BDA

Die Klagen der Architektenschaft sind seit langem deutlich zu vernehmen: Die Zahl der Vergabeverfahren, die elementare Wettbewerbsgrundsätze ganz oder in Teilen nicht erfüllen, nimmt immer weiter zu.

Ob Mehrfachbeauftragungen mit unzureichender Honorierung, als Workshop getarnte wettbewerbswidrige Verfahren, überzogene Zugangsvoraussetzungen oder die kostenlose Einforderung honorarpflichtiger Leistungen – das Wettbewerbs- und Vergabewesen als fachlicher und fairer Leistungsvergleich wird immer weiter ausgehöhlt.

Die Regeln für Vergabeverfahren sind eindeutig: Architektenleistungen werden im fachlichen Leistungswettbewerb vergeben, der den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz, des Diskriminierungsverbots und der Berücksichtigung mittelständischer Interessen entspricht. Mehrfachbeauftragungen sind entsprechend der HOAI angemessen zu vergüten. Wenn ein Verfahren erkennbar von diesen anerkannten Prinzipien abweicht, dürfen Architekten daran nicht mitwirken – weder als Teilnehmer noch als Preisrichter oder Betreuer. Die in den Satzungen der BDA-Landesverbände verankerten Berufsgrundsätze sind hierzu eindeutig: Architekten BDA können als Teilnehmer, Preisrichter oder Betreuer nur an solchen Verfahren teilnehmen oder mitwirken, die den Verfahrensgrundsätzen geregelter Verfahren entsprechen und daher von den Architektenkammern anerkannt werden. Die Teilnahme an hiervon abweichenden Verfahren kann als Verstoß gegen die Berufsordnung durch die Architektenkammern der Länder mit einem Berufsordnungsverfahren geahndet werden.

Was können der Bund Deutscher Architekten BDA – und seine Mitglieder – einer Verfahrenspraxis privater und öffentlicher Auftraggeber entgegensetzen, die diese Grundprinzipien unterläuft? Nicht-regelkonforme Verfahren müssen durch den BDA und Architekten BDA kritisiert und boykottiert werden. Private und öffentliche Auslober sollen angesprochen und ihnen Unterstützung bei
der Qualifizierung des Verfahrens angeboten werden. Ebenso sollen Preisrichter, Teilnehmer und Betreuer bei nicht-regelkonformen Verfahren angesprochen werden. Gemeinsam mit den Architektenkammern sind solche Verfahren zu rügen.

Auf unsere Haltung kommt es an. Nur wenn wir als BDA-Architekten in den kommenden Jahren die nicht-regelkonformen Verfahren boykottieren, sie weder als Betreuer, Teilnehmer noch als Preisrichter legitimieren, dann wird es diese Verfahren zukünftig nicht mehr geben. Es ist an der Zeit, den fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Leistungswettbewerb zu stärken.

Der BDA unterstützt eine konsequente Haltung der Architekten BDA gegenüber nicht-regelkonformen Verfahren, indem er von allen Auftraggebern die Einhaltung der grundlegenden Verfahrensprinzipien einfordert.

Beschlossen durch den BDA-Bundesvorstand am 30. Juni 2017 in Münster

Der Aufruf sowie die Grundsätze regelkonformer Vergabeverfahren stehen als PDF zum Download bereit.

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