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Die Folgen des Gebäudeenergiegesetz für Eigentümer Teil 3

4. Dezember 2023

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), im Volksmund Heizungsgesetz genannt, in Kraft. Mit dem GEG soll erreicht werden, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen zu fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das GEG ist Teil der Bemühungen, die Klimaziele Deutschlands zu erreichen, insbesondere im Hinblick auf den Gebäudesektor, der einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und den CO2-Emissionen hat. Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität zu erreichen. In drei Gesprächen befragt Redakteurin Susanne Schaper den Dipl.-Ing. Architekten und Vorstandssprecher Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bergisches Land, Christof Gemeiner, zu den Auswirkungen dieses Gesetzes auf Immobilienbesitzer.

 

Können die Kosten für den Heizungstausch vom Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden?

Christof Gemeiner (CG): Wenn der Eigentümer eine Modernisierung der Heizungsanlage gemäß den Anforderungen des GEG durchführt, ist die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche für den Mieter im Monat begrenzt. Obwohl dadurch die Kaltmiete für den Mieter steigen kann, sollten die Gesamtkosten in der Regel nicht erheblich steigen. Dies liegt daran, dass die Betriebskosten in der Regel aufgrund einer modernen und umweltfreundlichen Heizung, insbesondere angesichts steigender CO2-Preise, sinken. Dies kann sich positiv auf die Warmmiete auswirken.Vermieter können eine Modernisierungsumlage von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erheben, wenn sie staatliche Fördermittel für den Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien in Anspruch nehmen.

 

Wie erfolgt der Nachweis, dass mit erneuerbaren Energien geheizt wird?

CG: Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen, wie beim Einbau einer Wärmepumpe, sind bereits bestimmte Erfüllungsoptionen vorgesehen. Wenn eine dieser Standardmöglichkeiten ausgewählt wird, gilt die Anforderung als erfüllt, ohne dass ein Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Einzelfall rechnerisch nachgewiesen werden muss. Dies wird als „Vermutungsregelung“ bezeichnet.

Wenn eine individuelle Lösung implementiert werden soll, bei der nicht bereits eine Standardmöglichkeit vorgesehen ist, muss ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien nach dem Gesetz berechnet und von einer nach dem Gesetz befugten Fachperson bescheinigt werden. Diese Bescheinigung dient als Nachweis.

Wird ein Gaskessel verwendet, der mit 65 Prozent Biomethan betrieben wird, müssen die Rechnungen über den Bezug von Biomethan für fünf Jahre aufbewahrt werden. Dies dient als Nachweis dafür, dass das Heizsystem den Anforderungen entspricht.

Beim Bezug von Fernwärme oder Wasserstoff, muss die Einhaltung der Anforderungen durch Bestätigung des Lieferanten nachgewiesen werden. Der Lieferant sollte eine entsprechende Dokumentation oder Bescheinigung ausstellen, die belegt, dass der Anteil erneuerbarer Energien den erforderlichen Mindestanteil von 65 Prozent erreicht.

 

Lohnt sich der Einbau von Wärmepumpen in ungedämmten Gebäuden, oder ist es sinnvoller erst das ganze Gebäude zu sanieren?

CG: Eine Wärmepumpte kann auch in einem ungedämmten Gebäude effizient arbeiten, allerdings sind Ergebnisse in der Regel besser, wenn das Gebäude gut gedämmt ist. Hauptsächlich hängt die Effizienz einer Wärmepumpe und deren Wirtschaftlichkeit in einem ungedämmten Gebäude von der Vorlauftemperatur und der Art der Wärmepumpe ab. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur, auf die das Heizungswasser mithilfe der Wärmepumpe erwärmt wird, bevor es im Gebäude verteilt wird. Bei einer maximalen Vorlauftemperatur bis 55 Grad Celsius kann eine Luftwärmepumpe über den Jahresverlauf effizient betrieben werden. Erdwärme- oder Abwasserwärmepumpen können auch höhere Vorlauftemperaturen erreichen. In ungedämmten Gebäuden kann es notwendig sein, Heizkörper auszutauschen oder spezielle Heizsysteme mit niedrigerer Vorlauftemperatur zu verwenden, um die Effizienz der Wärmepumpe zu gewährleisten.

Es gibt auch Hochtemperatur-Wärmepumpen, die Vorlauftemperaturen von bis zu 80 Grad Celsius erreichen können. Mit diesen Wärmepumpen kann jedes Haus beheizt werden, auch in ungedämmten Gebäuden. Die Effizienz kann geringer sein, aber die Heiztechnik kann trotzdem ökologisch sinnvoll sein.

In ungedämmten Gebäuden mit geringer Energieeffizienz kann auch die Verwendung von Hybridheizungen in Betracht gezogen werden. Diese kombinieren die Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung. Nach einer Gebäudedämmung kann die Wärmepumpe die Wärmeversorgung möglicherweise alleine übernehmen. Die Dämmung des Gebäudes kann auch langfristig die Effizienz und Wirtschaftlichkeit eines Wärmepumpensystems erheblich verbessern.

 

Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?

CG: Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen zur Verfügung, unabhängig von ihrem Einkommen. Dann gibt es den einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent: Dieser Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem jährlichen zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 20 Prozent und gilt für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen bei selbstnutzenden Eigentümern. Bis einschließlich 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach wird er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte abgesenkt. Dieser Bonus gilt für selbstnutzende Wohnungseigentümer, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung besitzen. Der Innovationsbonusin Höhe von fünf Prozent steht zur Verfügung, wenn natürliche Kältemittel oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen genutzt werden.

Kann man mehrere Boni parallel nutzen?

CG: Die verschiedenen Boni können kumuliert werden. Das bedeutet, dass man mehrere dieser Förderungen gleichzeitig nutzen kann. Allerdings wird der Fördersatz bei 70 Prozent gedeckelt.

 

Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es darüber hinaus noch?

CG: Es gibt ein zinsvergünstigtes Kreditangebot für Antragsteller mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro im Jahr. Dies ist besonders relevant in einer Phase, in der die allgemeinen Zinssätze hoch sind. Die Idee dahinter ist, die finanzielle Belastung eines Heizungstauschs zu reduzieren, indem die Zinsen niedrig gehalten werden. Weiterhin bleibt die bisherige Zuschussförderung für energetische Sanierungsschritte in den BEG-Einzelmaßnahmen erhalten. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu dem Kreditangebot immer noch Zuschüsse für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Auch zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Gebäudeniveau sind weiterhin verfügbar. Dies ist eine weitere Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für umfassende Sanierungsprojekte zu erhalten. Schließlich wird als Alternative zur Kredit- und Zuschussförderung auch die Möglichkeit der steuerlichen Förderung nach Einkommensteuerrecht genannt. Dies bedeutet, dass Steuererleichterungen oder Steuervergünstigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.

 

Wie wird die Förderung finanziert?

CG: Die Mittel für die BEG-Förderung, die Bundesförderung für effiziente Gebäude, stammen aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF), der hauptsächlich aus Einnahmen aus dem Europäischen Emissionshandel und der nationalen CO2-Bepreisung finanziert wird. Dieser Fonds dient dazu, Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen und zur Förderung des Klimaschutzes zu unterstützen.